BIELEFELD – Das Evangelische Johanneswerk in Bielefeld zahlt nach einem Rechtsstreit einem Teil seiner Mitarbeiter ein zuvor gekürztes Weihnachtsgeld nach. Mitarbeiter, die innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach der jeweiligen Kürzung der Jahressonderzahlung Widerspruch eingelegt haben, erhielten mit ihrer März-Gehaltsabrechnung eine Nachzahlung, erklärte das Johanneswerk. Ob auch Mitarbeiter, die nicht rechtzeitig widersprochen haben, eine Nachzahlung erhalten, soll im März entschieden werden.
Das Johanneswerk hatte die Zahlungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für zahlreiche Mitarbeiter von 2011 bis 2014 gekürzt, nachdem es 2011 ein negatives Betriebsergebnis hatte. Dagegen hatte ein Mitarbeiter des diakonischen Trägers geklagt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gab im November dem Kläger in einer Einzelfallentscheidung recht (Az: 10 AZR 719/14). Laut Gericht wären die Kürzungen nur dann rechtens, wenn für alle Mitarbeiter die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR) gelten würden. Das trifft jedoch nur auf einen Teil der rund 6500 Beschäftigten zu.
Eine intensive Auswertung der Urteilsgründe sei nötig gewesen, um die Auswirkungen dieses Urteils auf die einbehaltenen Anteile der Jahressonderzahlungen von allen Mitarbeitenden des diakonischen Trägers zu prüfen, erklärte das Johanniswerk. „Im Interesse der Mitarbeitenden wollten wir so schnell wie möglich Klarheit bekommen", unterstrich der Vorstandsvorsitzende Ingo Habenicht. epd
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