Artikel teilen:

„Jetzt sehe ich klarer!“

Die von Frauenreferat und Frauenhilfe gemeinsam veranstaltete Langzeitfortbildung „Mut zur Strategie“ wendet sich gezielt an Presbyterinnen. Aufgrund der großen Nachfrage wird sie im Oktober ein zweites Mal angeboten

SOEST –  „Presbyterinnen und Presbyter sind berufen, die Kirchengemeinde in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern zu leiten“, lautet Artikel 35 der westfälischen Kirchenordnung. Um die Frage, was sich konkret dahinter verbirgt, ging es Ende Juni in der Tagungsstätte der Westfälischen Frauenhilfe in Soest. 24 Presbyterinnen aus ganz Westfalen – die jüngste 26 Jahre und die älteste 73 Jahre alt – haben daran teilgenommen.

Fragen über Fragen – aber es gibt Antwort

Nach den ersten 100 Tagen im Amt – den ersten Sitzungen und Abstimmungen – kamen die Presbyterinnen mit sehr grundsätzlichen Fragen zum ersten Durchgang nach Soest: „Welche Rechte habe ich als Presbyterin? Und welche Pflichten?“ Daneben gab es Klärungsbedarf zu den Fragen: In welchem Umfang muss sich eine Presbyterin in den Besuchsdienst einbringen? Wo findet man Hinweise, wenn man Verantwortung für den Friedhof der Gemeinde übernommen hat? Was sind die Aufgaben der Finanzkirchmeisterin?
Für Austausch und Fragen hatten die Pfarrerinnen Birgit Reiche von der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen und Diana Klöpper aus dem Frauenreferat der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) Raum und Zeit eingeplant. Schon seit vielen Jahren bieten die beiden Organisationen gemeinsam die Langzeitfortbildung „Mut zur Strategie“ für Presbyterinnen an.
Wie eine Presbyteriumssitzung vorbereitet und durchgeführt werden kann, bildete am ersten Tag einen  Schwerpunkt. Im Austausch mit den Teilnehmerinnen führte Birgit Reiche in die Grundlagen der Sitzungsarbeit ein, stellte eine Mustertagesordnung vor und wies auf ‚Do‘s und Dont’s‘ für eine gelungene Sitzung hin, also auf das, was hilfreich ist und das, was besser zu lassen ist.
Viele Antworten finden sich auch im neu aufgelegten Handbuch „Gemeinde leiten: Handbuch für die Arbeit im Presbyteramt“. Es steht allen westfälischen Presbyterinnen und Presbytern zur Verfügung.
„Bis heute hatte ich großen  Respekt vor diesem Handbuch und habe mich nicht so recht getraut, es aus dem Regal zu nehmen“, berichtete eine Presbyterin. Nach der erlebten Einführung will sie es von nun an zur Vorbereitung auf die Sitzungen nutzen.

Vom Ziel her an Rechtsfragen

Dass Kirchenrecht kein Buch mit sieben Siegeln sein muss, beschrieb der juristische Vizepräsident der westfälischen Landeskirche Arne Kupke. In seinem Vortrag ließ er viel Raum und Zeit für konkrete Fragen der Teilnehmerinnen. Es wurde deutlich, dass es auch bei juristischen Fragen immer um Abwägung und die Berücksichtigung der verschiedenen Interessenlagen geht. „Ich frage immer zuerst nach dem Ziel, das die Menschen verfolgen, die sich mit einer Frage an mich wenden“, betonte Kupke. Ein Blick ins Gesetz erleichtere die Rechtsfindung. Im Streitfall könne aber eine gerichtliche Klärung  Jahre dauern. Darum sei ein gemeinsamer Weg der Streitschlichtung häufig zielführender.
„So habe ich Recht noch nie erklärt bekommen“, brachte es eine langjährige Presbyterin auf den Punkt und eine andere ergänzte: „Als ich herkam, habe ich total geschwommen. Jetzt sehe ich viel klarer und weiß, wo ich nachsehen und wen ich fragen muss.“
Neben den Arbeitseinheiten war Raum für Erfahrungsaustausch und Begegnung. „Ich fahre mit der Erkenntnis zurück, dass ich mit meinen Fragen nicht alleine dastehe. Gerade das Gespräch mit Presbyterinnen, die schon länger im Amt sind, hat mir Mut gemacht, die Fragen auch zu stellen.“ „Mir hat das Seminar gezeigt, wieviel Verantwortung eine Presbyterin hat und ich gehe jetzt mit einem anderen Anspruch in die nächste Sitzung“, fasste eine Teilnehmerin die Bedeutung der Fortbildung für sich zusammen.
Aufgrund der großen Nachfrage bieten die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen und das landeskirchliche Frauenreferat die Fortbildung am 28. und 29. Oktober ein zweites Mal in der Tagungsstätte Soest an. In das Thema Kirchenrecht führt dann Landeskirchenrat Hans Tjabert Conring ein.

Information und Anmeldung: Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V., Telefon (0 29 21) 3 71-2 04, E-Mail: wieneke@frauenhilfe-westfalen.de, Internet: www.frauenhilfe-bildung.de.