Nach der umstrittenen, islamistisch geprägten Kundgebung in Essen vom 3. November fordert die NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine engere Auslegung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit für Ausländer. Im Interview mit dem WDR-TV-Magazin „Westpol“, das am Sonntagabend ausgestrahlt werden sollte, sagte die FDP-Politikerin, wenn eine Versammlung angemeldet werde, müsse „geprüft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht“. Das sei eine Möglichkeit „mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist“.
Die FDP-Politikerin Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin, bezieht sich damit auf Artikel acht des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Widerspruch zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß kommt nach Angaben des WDR von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). Er verwies auf Westpol-Anfrage auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Dies „gebe jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit“. An dieser grundsätzlichen Entscheidung sei festzuhalten, sagt Limbach.
Generelle Versammlungsverbote für Nicht-EU-Ausländer halte er für „rechtlich unzulässig“ und praktisch nicht realisierbar, erklärte der Minister dem WDR. Auch sei dies die falsche Reaktion. Entscheidend sei die Friedlichkeit der Versammlungen, nicht die Staatsangehörigkeit ihrer Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Verhalten, das in letzter Zeit bei verschiedenen Versammlungen zu Unbehagen geführt habe, sei oftmals auch von Teilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgegangen, erklärte Limbach.
Sein Kabinettskollege, NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags angekündigt, auf schärfere Auflagen für pro-palästinensische Demonstrationen zu setzen. Er lässt aktuell prüfen, ob künftig auf Transparenten und Plakaten nur noch die deutsche Sprache verwendet werden darf, damit die Polizei die Parolen und Forderungen schneller bewerten und gegebenenfalls eingreifen kann.