Der Auftritt eines Mitglieds der muslimischen Ahmadiyya-Gemeinde in der Schorndorfer Stadtkirche hat eine kontroverse Debatte in den Sozialen Medien ausgelöst. Bereits am 16. November hatte er im Rahmen des Konzerts „A mass für peace“ von Karl Jenkins den islamischen Gebetsruf „Allahu akbar“ (Gott ist der Größte) vorgetragen und damit nach eigenen Angaben „ein Zeichen für Frieden und interreligiösen Dialog gesetzt“.
Wie Dekanin Juliane Baur dem Evangelischen Pressedienst (epd) auf Anfrage mitteilte, haben sie im Anschluss an das Konzert „ausschließlich sehr positive Rückmeldungen“ erreicht. Vereinzelt habe es auch kritische Stimmen gegeben: „Aber unser Eindruck ist, dass diese von Personen kamen, die das Konzert nicht selbst besucht hatten.“ Ihr sei es wichtig, dass alles im Zusammenhang eines Konzertes stattfand. Der muslimische Gebetsruf sei Teil der Friedensmesse von Jenkins. Baur: „Es war also kein Gottesdienst.“
Das betonte auch der Sprecher der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Dan Peter, gegenüber dem epd: „Die Aufführung von ‘A Mass of Peace’ wurde von der evangelischen Kirche in Schorndorf eindeutig als Konzert geführt und war keine interreligiöse oder multireligiöse Feier.“ Evangelische Kirchenräume könnten für Konzerte oder andere kulturelle Veranstaltungen geöffnet werden. Sie seien nicht an sich heilig, sondern würden durch die Art der Veranstaltung bestimmt. Ob eine Veranstaltung in einem Kirchenraum angemessen und zulässig ist, entscheide der Kirchengemeinderat. (3028/25.11.2025)