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Integrationsförderung soll Pflichtaufgabe werden

Thüringens Migrationsministerin Doreen Denstädt (Grüne) will die Integrationsförderung zur staatlichen Pflichtaufgabe machen. Ziel müsse sein, diese Leistungen des Landes in der kommenden Legislaturperiode gesetzlich zu verankern, betonte die Ministerin am Dienstag im Vorfeld eines Treffens des Landesintegrationsbeirats. Dieser werde am Mittwoch Eckpunkte für ein künftiges Integrations- und Teilhabegesetz zu entwickeln.

Zu diesem Zweck wolle das Ministerium einen Diskussionsprozess im Landesintegrationsbeirat anstoßen. Bis August sollten gemeinsam die Eckpunkte für ein solches Integrations- und Teilhabegesetz erarbeitet werden. Denstädt erklärte, sie werde sich auch im Bund dafür stark machen, dass eine sichere und beständige Finanzierung entsteht.

Ein wichtiger Punkt in der Integrationsarbeit sei zudem mehr Planungssicherheit für die Aufgabenträger. Es müsse künftig möglich sein, dass Projektvorhaben auch über mehrere Jahre hinweg finanziert werden könnten. Das helfe, die Arbeitsbedingungen der dort tätigen Beschäftigten entscheidend zu verbessern, sagte Denstädt. Derzeit könnten Projekte nur in zeitlich eng befristeten Korridoren bewilligt werden.

Der Landesintegrationsbeirat wurde 2010 errichtet und ist ein Gremium aus derzeit 34 Vertretern von Thüringer Verbänden und Institutionen, die im Bereich der Flüchtlings- und Integrationshilfe angebunden sind. Er hat die Aufgabe, die Landesregierung in allen Fragen der Integration zu beraten und zur Fortschreibung der integrationspolitischen Leitlinien beizutragen.