Die finanzielle Not von Trägern niedrigschwelliger Integrations- und Sozialberatung für Flüchtlinge ist am Mittwoch Thema im Integrationsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags. Auf Antrag der SPD-Fraktion thematisieren Beratungsstellen sowie Experten aus Kommunen, Wohlfahrt und Wissenschaft in ihren Stellungnahmen die Problematik für Träger und Einrichtungen. Eine mit Verspätung erfolgte Anpassung der Förderrichtlinien der Landesregierung für neue Projektlaufzeiten hat den vorliegenden Stellungnahmen zufolge die Konsequenz, dass Beratungen aufgegeben werden mussten und müssen, spezialisiertes Fachpersonal für Rechtsberatungen entlassen wurde oder von sich aus kündigte.
Einzelne Trägervereine wie die Griechische Gemeinde Castrop-Rauxel, das Café Zuflucht mit Rechtsberatung und der Verein Refugio aus Aachen berichten dem Ausschuss unter anderem, dass eine finanzielle Vorleistung zur Überbrückung nicht zu leisten ist beziehungsweise eine Kreditfähigkeit für Geldinstitute nicht mehr gegeben ist.
Die SPD-Fraktion fordert von der schwarz-grünen Landesregierung, den Trägern der Programme unverzüglich pragmatische Lösungen zu gewähren. Die letzte Förderperiode der betreffenden Richtlinien habe die Jahre 2022 und 2023 umfasst. Nach Angaben des Familienministeriums seien für den Zeitraum ab dem Jahr 2024 bereits zu Jahresbeginn neue Förderrichtlinien zu erstellen gewesen, hieß es. Diese wurden nach Angaben der Ruhr-Universität RUB mit Verspätung erst im Juli veröffentlicht.
Von der verspäteten Vorlage der Förderrichtlinien für den Projektzeitraum ab 2024 sind sogenannte Integrationsagenturen und Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit sowie das Programm „Soziale Beratung von Geflüchteten“ betroffen. Vonseiten der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW heißt es: „Noch nie in der Geschichte dieses Programms waren so viele Stellen langfristig unbesetzt. Noch nie zuvor sahen sich so viele engagierte Träger gezwungen, aus der ‘Sozialen Beratung von Geflüchteten’ auszusteigen.“ Die Spitzenverbände werfen der Landesregierung zudem vor, mit ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2025, dieses seit knapp 30 Jahren bestehende Programm zu zerschlagen beziehungsweise einzelne Fördersäulen komplett zu streichen.
Jörg Bogumil vom Lehrstuhl für öffentliche Verwaltung der Ruhr-Universität Bochum kritisierte, dass die Richtlinien für die Förderperiode der Integrationsagenturen für den Zeitraum ab 2024 nicht schon Ende 2023 oder spätestens Anfang 2024 vorlagen, sondern erst am 10. Juli dieses Jahres. Ähnliches sei für die Zukunft zu vermeiden, betonte er. Allerdings sehe der Haushaltsplanentwurf 2025 des Landes NRW eine Fortschreibung des Mittelansatzes in einer Gesamthöhe von 16,69 Millionen Euro für diesen Bereich vor. Als nicht sinnvoll bezeichnete er hingegen, dass sich die Förderung Interkultureller Zentren nun nicht mehr im Haushaltsplanentwurf 2025 befinde.