Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat die Folgen von Sanktionen untersucht, die gegenüber Grundsicherungsempfängern ausgesprochen wurden. Zu den Erkenntnissen gehört: Eine Sanktion kommt selten allein.
Verstärkte Sanktionen von Grundsicherungsempfängern sind einer aktuellen Analyse zufolge kein Allheilmittel, um Menschen in Arbeit zu bringen. Darauf weisen etwa hohe Wiederholungsraten von Sanktionsereignissen hin, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag in Nürnberg mitteilte. Demnach erleben fast zwei Drittel der betroffenen Personen binnen eines Jahres nach dem ersten Sanktionsereignis mindestens ein weiteres. Nur ein kleiner Teil der Sanktionsereignisse gehe mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher.
“Die Mehrzahl der Sanktionsereignisse betrifft Meldeversäumnisse”, erklärte das Institut. “Innerhalb von zwölf Monaten nach dem Sanktionsereignis kommt es bei zwei Dritteln der betroffenen Personen mindestens zu einem weiteren Sanktionsereignis und bei etwa 45 Prozent zu mehreren. Der Zeitraum bis zum nächsten Sanktionsereignis beträgt im Median 32 Tage.” Der Median bezeichnet den Wert in der Mitte einer geordneten Zahlenreihe und wird nicht so stark von extremen Werten beeinflusst wie der Durchschnitt.
In 20 Prozent der Sanktionsereignisse im ersten Halbjahr 2018 wurde der angesetzte Minderungszeitraum nicht vollständig umgesetzt, wie es weiter hieß. Es kam demnach also in weniger als den ursprünglich geplanten drei Monaten tatsächlich zu einer Leistungsminderung. “Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betroffenen bereits zwischen Sanktionsereignis und Minderungszeitraum den Leistungsbezug verlassen, etwa weil sie eine Beschäftigung aufnehmen”, so das Institut.
Ein Jahr nach dem Sanktionsereignis seien noch 76 Prozent der Personen im Leistungsbezug – mit und ohne Beschäftigung. 27 Prozent der Betroffenen seien beschäftigt, davon 12 Prozent ohne Leistungsbezug. “Das heißt im Umkehrschluss: 73 Prozent der Sanktionierten sind 12 Monate nach einem Sanktionsereignis nicht beschäftigt. Im Vergleich dazu waren zwölf Monate vor dem Sanktionsereignis 19 Prozent beschäftigt, darunter 5 Prozent ohne Leistungsbezug.”
Die IAB-Untersuchung basiert laut Mitteilung auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Sie beschreibe die zeitliche Abfolge nach Sanktionsereignissen im ersten Halbjahr 2018.