Das Thüringer Innenministerium verweigert einem Beamten eine Freistellung aus seinem Dienstverhältnis in der Landespolizei für die Fortsetzung seiner Tätigkeit als Mitarbeiter der AfD-Landtagsfraktion. Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) unter Berufung auf einen Sprecher des Verwaltungsgerichts Weimar am Mittwoch berichtete, hat das Ministerium den beantragten unentgeltlichen Sonderurlaub wegen der Einstufung der Thüringer AfD als erwiesen rechtsextreme Partei abgelehnt.
Wie das Gericht dem Evangelischen Pressedienst (epd) bestätigte, hat der ehemalige leitende Mitarbeiter der Thüringer AfD-Fraktion daraufhin Klage eingereicht. Der Beamte und sein Anwalt begründeten ihre Klage damit, dass die Versagung von Unterstützung für einzelne Fraktionen aus politischen Gründen im Widerspruch zum besonderen Schutz und dem Gleichheitsstatus der Fraktionen und Parteien stehe.
Demgegenüber argumentiert das Ministerium laut Gericht, dass das Interesse am Schutz der freiheitlich demokratischen Grundordnung das Interesse des Beamten auf die Gewährung von Sonderurlaub für diese Tätigkeit überwiege. Der betroffene Polizist sei knapp zehn Jahre lang in der AfD-Landtagsfraktion unter Fraktionschef Björn Höcke in einer leitenden Funktion tätig gewesen. Nach Angaben des Gerichts hat er dafür seit März 2015 unentgeltlichen Sonderurlaub für die Arbeit in der AfD-Fraktion genehmigt bekommen.
Bis zu einer Gerichtsentscheidung muss der Beamte wieder in den Polizeidienst zurück. Inzwischen sei er offenbar in die Landespolizeidirektion abgeordnet worden, berichtete der MDR.