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Initiative gegen Hate Speech: Auch Influencer können Vorfälle melden

Die Hasskriminalität hat laut dem bayerischen Justizminister Georg Eisenreich (CSU) ein „erschreckendes Ausmaß“ erreicht. Mit der Corona-Pandemie, dem Überfall Russlands auf die Ukraine und dem Angriff der Hamas auf Israel hätten Hass und Hetze neuen Nährboden erhalten, sagte er am Mittwoch bei den Medientagen München laut Mitteilung. Die Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“ sei daher am Mittwoch um ein weiteres Jahr verlängert. Das Justizministerium und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) kooperierten bereits seit 2019 in der Initiative. Von Hate Speech betroffene Medienschaffende können sich dabei in einem einfachen Online-Verfahren mit einer Prüfbitte an die Justiz wenden.

Neu ist nun, dass sich auch Content Creator, vor allem Influencer, an die Anlaufstelle wenden können. Bislang war das Verfahren für Medienunternehmen, (freie) Journalistinnen und Journalisten sowie bestimmte Internet-Plattformen geöffnet. „Die Creator Economy ist eine rasant wachsende Branche“, sagte Eisenreich. Immer mehr Agenturen und Unternehmen beschäftigten Content Creators, die Spiele, Podcasts oder Lifestyle-Inhalte entwickeln und über sozialen Medien verbreiten. Dabei würden sie oft mit Hass und Hetze konfrontiert. Da Content Creator eine wichtige Rolle für junge Leute spielten, sei es ein besonderes Anliegen, die Initiative auf sie zu erweitern.

BLM-Präsident Thorsten Schmiege sagte, dass die Erweiterung der nächste Schritt sei, „um zu verhindern, dass Hasskommentare den digitalen Alltag vergiften“. Man dürfe nicht tatenlos zuschauen, wenn sich Content Creators, die für die politische Meinungsbildung gerade der jungen Zielgruppen wichtig seien, aus Angst und Frustration aus dem digitalen Raum zurückzögen. Seit Projektstart im Oktober 2019 sind 1.246 Prüfbitten eingegangen. Bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Hass-Posts konnten laut Eisenreich die Urheber ermittelt werden. Er rate daher allen Betroffenen: „Zeigen Sie strafbaren Hass an. Niemand muss Beleidigungen oder Bedrohungen erdulden.“ (01/3161/23.10.2024)