Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes. Bei der Verabschiedung der Verfassung 1949 seien sexuelle und geschlechtliche Identität nicht in den Katalog der Diskriminierungskategorien aufgenommen worden, sagte Henry Engels vom LSVD-Bundesvorstand in Berlin. Den 75. Geburtstag des Grundgesetzes müsse die Bundesregierung „zum Anlass nehmen, diesen Anfangsfehler zu korrigieren – wie im Koalitionsvertrag versprochen“.
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an