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LSVD: Schutz sexueller Identität ins Grundgesetz

Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen in Artikel 3. Queeres Leben werde zusehends häufiger angegriffen.

2017 ergänzte der Grafikdesigner Daniel Quasar die Regenbogenflagge mit einem Dreieck auf der linken Seite in Braun und Schwarz für marginalisierte Communities sowie Hellblau, Rosa und Weiß für die Trans-Pride Bewegung (Symbolbild)
2017 ergänzte der Grafikdesigner Daniel Quasar die Regenbogenflagge mit einem Dreieck auf der linken Seite in Braun und Schwarz für marginalisierte Communities sowie Hellblau, Rosa und Weiß für die Trans-Pride Bewegung (Symbolbild)epd-bild/ Christian Ditsch

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die Aufnahme des Schutzes queerer Menschen in Artikel 3 des Grundgesetzes. Bei der Verabschiedung der Verfassung 1949 seien sexuelle und geschlechtliche Identität nicht in den Katalog der Diskriminierungskategorien aufgenommen worden, sagte Henry Engels vom LSVD-Bundesvorstand in Berlin. Den 75. Geburtstag des Grundgesetzes müsse die Bundesregierung „zum Anlass nehmen, diesen Anfangsfehler zu korrigieren – wie im Koalitionsvertrag versprochen“.

 

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Das Bundesverfassungsgericht habe zwar mittlerweile das Schutzniveau für sexuelle Identität dem anderer in Artikel 3 genannter Kategorien wie Herkunft, Geschlecht oder Behinderung gleichgestellt, sagte Engels. Aber nur eine explizite Aufnahme von sexueller und geschlechtlicher Identität in diesen Artikel sichere den Schutz von queeren Menschen unabhängig von einer etwaigen Änderung dieser Rechtsprechung. Queeres Leben werde zusehends häufiger angegriffen, und es stelle sich die Frage, welche Auswirkungen eine mögliche Machtübernahme rechtspopulistischer und queerfeindlicher Parteien hätte.