Im Auftrag der AOK-Gemeinschaft wurden bis heute an mindestens 22 medizinischen Produktionsstätten in China, Indien und Europa Abwasserproben auf Antibiotika geprüft. Dabei wurden teils erschreckende Konzentrationen gemessen, teilte die AOK Baden-Württemberg am Mittwoch in Stuttgart mit. Sie hat die Führung des 2020 begonnenen gemeinsamen AOK-Projekts, das mit dem IWW Institut für Wasserforschung und dem Umweltbundesamt kooperiert. In jeder zweiten untersuchten Produktionsstätte, so ein Ergebnis der Studie, wurden Antibiotikabelastungen nachgewiesen, die Resistenzbildung begünstigen.
Verpflichten sich Hersteller, im Produktionsabwasser wirkungsbasierte Maximalkonzentrationen einzuhalten, können sie seit 2020 bei den Verhandlungen der AOK-Rabattverträge auf ihr Angebot einen Bonus erhalten. Die Einhaltung der Versprechen überprüfen Experten des IWW durch Proben.
Die höchste Konzentration im Abwasser wurde bei Levofloxacin gemessen. Der Messwert von über 600 Mikrogramm pro Liter überschritt den vertraglich vereinbarten Schwellenwert um mehr als das 2.500-fache. Auch andere Konzentrationen lagen zum Teil mehr als tausendfach über den Schwellenwerten. Insgesamt fanden die Prüfer in den Umweltproben 26 verschiedene Antibiotika. Von 14 beprobten Gewässern wiesen nur 4 keine besorgniserregende Antibiotikakonzentration auf. Die höchste Überschreitung wurde in einem Oberflächenabfluss beim Antibiotikum Clindamycin festgestellt. Die Prüfer fanden eine Konzentration von etwa 180.000 Mikrogramm pro Liter. Der Schwellenwert liegt bei 0,4 Mikrogramm pro Liter.
Die nachgewiesenen Konzentrationen nannte Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, „höchst besorgniserregend“. In einigen Fällen flössen Gewässer durch Weideflächen und Wohngebiete. Zwar hätten in einigen Regionen die Untersuchungen dazu geführt, dass Produktionsabwasser besser aufbereitet werde. Was aber fehle, seien verbindliche regulatorische Vorgaben auf europäischer Ebene und europaweit einheitliche Kontrollsysteme. „Eigenerklärungen führen nicht zum Ziel.“
(3052/26.11.2025)