Münster – Angesichts des Nachwuchsmangels bei evangelischen Pfarrern wollen die Hochschulen einen Quereinstieg in den Pfarrberuf erleichtern. Der Evangelische-theologische Fakultätentag verabschiedete auf seiner Plenarversammlung in Münster eine entsprechende Rahmenverordnung für ein berufsbegleitendes Theologiestudium. Die Reform sei nötig, weil sich in der evangelischen Kirche ein Theologenmangel abzeichne, sagte der Vorsitzende des Fakultätentages, Professor Wolfram Kinzig von Universität Bonn.
In der neuen Rahmenordnung ist der Erwerb eines „Master of Divinity“ vorgesehen. Mit diesem Masterstudiengang, der sowohl berufsbegleitend als auch in Vollzeit absolviert werden kann, soll Menschen in einem späteren Lebensstadium der Zugang zum Pfarrdienst ermöglicht werden. Zugangsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Bachelorstudium und eine fünfjährige Berufserfahrung in einem kirchennahen Bereich, etwa als Diakon oder Kirchenjurist.
Außerdem sind für die Zulassung Sprachkenntnisse in Hebräisch und Griechisch auf dem Niveau des Hebraicums und des Graecums erforderlich. „Auf die biblischen Ursprachen wollten wir nicht verzichten“, sagte Kinzig. „Alle Pfarrer sollen die Heilige Schrift in ihrer Ursprache lesen können.“ Lateinkenntnisse müssen die Bewerber nach dem Kompromiss, um den heftig gerungen wurde, nicht mehr nachweisen.
Die Studienzeit des Masterstudiengangs ist gegenüber dem grundständigen Theologie-Vollstudium, das fünf bis sechs Jahre dauert, erheblich reduziert. Berufsbegleitend soll er mindestens sechs, in Vollzeit nur vier Semester dauern. Allerdings sollen die „Master of Divinity“ berufsbegleitend weitere wissenschaftlich-theologische Kenntnisse erwerben. Wie diese Phasen nach dem Masterstudiengang gefüllt werden, soll laut Kinzig mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen besprochen werden.
Der Beschluss des Fakultätentages ist für alle 19 evangelisch-theologischen Fakultäten an deutschen Universitäten und die beiden Kirchlichen Hochschulen Wuppertal/Bethel und Neuendettelsau verbindlich und Grundlage für deren Prüfungsordnung. epd
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