Trauernden soll in Hessen künftig mehr Zeit für die Bestattung eingeräumt werden. Ein neuer Gesetzentwurf sieht zehn Tage statt vier vor. Auch ein Recht auf individuelle Bestattung von Sternenkindern ist geplant.
In Hessen ist am Mittwoch eine Reform des Bestattungsgesetzes beraten worden. “Die neue Bestattungsfrist soll fortan zehn Tage betragen”, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) im Rahmen der Vorstellung des Gesetzes in Wiesbaden. Mit dieser Verlängerung von bisher 96 Stunden solle mehr Raum für Trauer und Vorbereitung gegeben werden.
Auch solle klarer geregelt werden, wer in welchen Situationen sorgepflichtige Maßnahmen bei einem Todesfall zu veranlassen habe. Diese umfassen laut Gesetzentwurf auch die Leichenschau und die Bestattung.
“Neu ergänzt wird das Recht der Eltern auf die individuelle Bestattung sogenannter Sternenkinder”, erklärte Poseck. Hier sieht der Gesetzesentwurf eine Hinweispflicht für Träger von Kranken- und Geburtshäusern vor. “Mit dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz geben wir einen Rahmen, der die Würde des Menschen auch nach seinem Tod wahren soll”, betonte er. Das aktuell befristete Gesetz sei dafür überprüft worden. Im Ergebnis habe es sich “grundsätzlich bewährt”. Daher spricht der Minister nur von punktuellen Anpassungen.