Wer den öffentlichen Personenverkehr in Hessen nutzt, darf keine
Waffen und Messer bei sich haben. In dieser Woche sei eine entsprechende Verordnung in Kraft getreten, teilte der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) am Freitag in Wiesbaden mit. Unter das Verbot fallen insbesondere Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Elektroschockgeräte sowie Messer aller Art. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
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