Artikel teilen:

Hessen plant Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete im September

Das Land Hessen hofft, die Bezahlkarte für Geflüchtete im September einführen zu können. Das Vergabeverfahren zur Bestimmung des Dienstleisters für die Karte befinde sich „in der finalen Phase“, sagte Staatssekretärin Katrin Hechler (SPD) am Mittwoch in Wiesbaden. Anträge auf Nachprüfungen hätten einen früheren Start der Karte verhindert.

Wie Hechler im Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung weiter ausführte, werde eine landesweit flächendeckende Einführung zu einem bestimmten Stichtag angestrebt. Für weitere Informationen, etwa zur Umsetzung einer geplanten Bargeldobergrenze von 50 Euro, müsse das Ende des Vergabeverfahrens abgewartet werden.

Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hatte sich im Juni auf diese Obergrenze bei der bundesweit geplanten Bezahlkarte für Flüchtlinge verständigt. Damit sollen staatliche Leistungen für Asylsuchende und Flüchtlinge künftig weitgehend bargeldlos gewährt werden. Ziel ist, die irreguläre Migration einzudämmen und Geldüberweisungen in Herkunftsstaaten und an Schlepper zu unterbinden.

Erst Anfang August urteilte das Sozialgericht Nürnberg jedoch, dass die Beschränkung auf 50 Euro Bargeld das Existenzminimum zweier asylsuchender Klägerinnen bedroht. Es war die erste Entscheidung dieser Art in Bayern, wo die Bezahlkarte bereits im Juni eingeführt worden war. Das Gericht gab in der Begründung an, dass die zuständige Behörde bei der Entscheidung über die Auswahl der Leistungsform „zwingend Ermessen“ auszuüben habe. Dabei seien vor allem „die örtlichen Besonderheiten und unterschiedlichen Lebenslagen der jeweiligen Asylsuchenden“ zu berücksichtigen, hieß es.

Zudem stellte das Gericht fest, dass eine „fortlaufend gewährte Geldleistung“ nur durch Änderungsbescheid in eine andere Leistungsform umgewandelt werden kann. Dies sei in beiden Fällen nicht erfolgt. Beide Beschlüsse des Gerichts träfen demnach keine Aussagen über die grundsätzliche Zulässigkeit der Einführung einer Bezahlkarte, betonte das Gericht.

Staatssekretärin Hechler sagte im Wiesbadener Landtag, dass das Urteil aus Nürnberg der hessischen Landesregierung bekannt sei. Die Regierung sei sich aber „sicher, auch damit eine rechtssichere Umsetzung“ der Bezahlkarte leisten zu können.