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Haushalt 2026 sieht kein Geld mehr für Missbrauchsopfer vor

Die Zahl der Opfer ist erschreckend hoch. Hilfe erhalten Betroffene von Missbrauch bisher durch einen Fonds. Der sei nicht rechtssicher, so der Bundesrechnungshof. Im Haushalt für 2026 sind keine Mittel vorgesehen.

Betroffene von Missbrauch können 2026 nicht mehr auf Geld aus dem Missbrauchsfonds des Bundes hoffen. Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr sieht damit kein Weiterführen des bestehenden Fonds Sexueller Missbrauch vor, falls zeitnah keine alternative Lösung gefunden wird. Das ist das Ergebnis der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses, das am Freitag bekannt wurde. Wegen bereits fehlender Mittel wurden zuletzt nur noch Anträge bearbeitet, die bis Mitte März eingereicht wurden.

Betroffenenvertreter Matthias Katsch sprach von einem fatalen Signal. “Das stellt einen Vertrauensbruch der Politik gegenüber den Betroffenen sexueller Gewalt in der Kindheit dar, die sich auf die Zusage aus dem Koalitionsvertrag verlassen haben, den Fonds weiterzuführen”, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Der Fonds war 2013 eingerichtet worden. Betroffene können Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen. Beantragt werden können Sachleistungen von bis zu 10.000 Euro und bei einem höheren Bedarf wegen einer Behinderung bis zu 15.000 Euro. Bis Ende 2023 wurden den Angaben zufolge rund 164 Millionen Euro ausgezahlt.

Der Bundesrechnungshof hatte im vergangenen Jahr die Ausgestaltung des vor zwölf Jahren eingerichteten Fonds kritisiert und darauf gedrängt, ihn auf bestimmte Vorgaben wie eine zeitliche Befristung der Hilfen anzupassen. Infolgedessen hatten die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, mit Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) über eine mögliche Neuaufstellung beraten. Die beiden hatten angekündigt, bis Jahresende eine Lösung zu finden. Ein Gutachten empfiehlt ein eigenständiges Gesetz für den Fonds sowie eine Übergangslösung.