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Hamburg verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029

Die Stadt Hamburg verlängert die Mietpreisbremse um vier Jahre. Um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten zu schützen, erließ der Senat am Dienstag die Mietpreisbegrenzungsverordnung neu, wie die Wohnbehörde mitteilte. Die neue Verordnung schließt nahtlos an die bestehende Verordnung an und gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029 in der gesamten Stadt.

„Die Mietpreisbremse hat sich als wirksames Instrument erwiesen, um die Hamburger Mieterinnen und Mieter bei der Neuvermietung einer Wohnung vor einem zu starken Mietenanstieg zu bewahren, solange der Wohnungsmarkt derart angespannt ist“, sagte Wohnsenatorin Karen Pein (SPD). Die Mieten sind im Fall einer Neuvermietung im Regelfall auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse arbeite Hamburg daran, die Rahmenbedingungen für den Wohnungsneubau zu verbessern – durch die Reduktion von Baukosten, schnellere Genehmigungsverfahren und durch Wohnungsbauförderung im sozialen Wohnungsbau.

Der Senat hatte die Mietpreisbremse erst im Juni um ein halbes Jahr verlängert. Seinerzeit hieß es, die Rechtslage lasse keine Verlängerung über den Jahreswechsel hinaus zu. Rund zwei Wochen später verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetz, das die Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 in angespannten Wohnungsmärkten erlaubt.

Der Bundesgesetzgeber hatte 2015 mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung zur Umsetzung der Mietpreisbremse geschaffen. 2020 beschloss er die Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2025.