Die Stadt Hamburg verbessert die finanziellen Rahmenbedingungen für Pflegeeltern. Seit Jahresbeginn gebe es eine „elterngeldähnliche Sonderleistung“ für Pflegeeltern, teilte die Sozialbehörde am Donnerstag mit. Zudem sei der Erziehungskostenanteil für Bereitschaftspflegeeltern und zeitlich befristete Vollzeitpflege „noch einmal deutlich erhöht“ worden.
Pflegefamilien haben laut Sozialbehörde bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Elterngeld. Pflegepersonen hätten daher für die Betreuung eines Kindes die eigene Berufstätigkeit bisher nur auf eigenes finanzielles Risiko reduzieren oder aussetzen können. Hamburg habe deshalb zum 1. Januar die „elterngeldähnliche Sonderleistung“ eingeführt. Sie werde bei Neuaufnahmen auf Antrag geleistet. Leistungsberechtigt seien hauptbetreuende Vollzeitpflegepersonen, die nachweislich ihre Erwerbstätigkeit bis zu zwölf Monate nach Aufnahme des Kindes bis zum vollendeten siebten Lebensjahr vollständig ruhen lassen. Die Pauschale in Höhe von monatlich 1.000 Euro werde bis zu zwölf Monate gezahlt, hieß es. Die Zahlung werde bei einer entsprechenden bundesgesetzlichen Änderung wieder entfallen.
Hamburger Bereitschaftspflegeeltern erhielten zudem seit Jahresbeginn einen erhöhten Erziehungskostenanteil in Höhe von 2.150 Euro. Das entspreche dem fünffachen Satz der Vollzeitpflege. Bisher sei der 3,5-fache Satz gezahlt worden. Die Erziehungskosten seien ein Bestandteil der monatlichen Pflegegeldpauschale, der ausschließlich den Pflegeeltern für ihren besonderen Aufwand und die hohen Anforderungen an diese Pflegeform zur Verfügung stehe, hieß es. Bereitschaftspflegeeltern erhielten somit zukünftig eine monatliche Pflegegeldpauschale zwischen 3.092 Euro und 3.394 Euro, abhängig vom Alter der Kinder. Im zurückliegenden Jahr seien es zwischen 2.238 Euro und 2.532 Euro monatlich gewesen. Die Erziehungskosten für befristete Vollzeitpflege würden vom 5,2-fachen auf den sechsfachen Satz angehoben, informierte die Sozialbehörde.