Bericht zu “Geheimplan”: Klagen gegen Correctiv abgewiesen

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag Klagen gegen das Recherchenetzwerk Correctiv im Zusammenhang mit der Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen abgewiesen. Den Klägern Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig stehe „hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen ein Unterlassungsanspruch zu“, teilte das Gericht am Freitag mit. Correctiv hatte am 10. Januar 2024 unter der Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“ über das Treffen von Rechtsextremen, AfD-Politikern und Unternehmern vom 25. November 2023 berichtet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. (AZ: 324 O 6/25 und 324 O 7/25)

Mit dem Bericht hatte Correctiv Überlegungen zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund öffentlich gemacht. Der Jurist Vosgerau und der Aktivist Mörig, der Initiator des Potsdamer Treffens war, klagten dagegen.

Das Landgericht führte aus, aufgrund des „erkennbaren Kontrasts“ zwischen der wörtlichen Wiedergabe bestimmter Äußerungen von Teilnehmern im Gegensatz zu anderen Umschreibungen des „Plans“ gelangten Leserinnen und Leser nicht zu dem Verständnis, dass wörtlich von „Vertreibung“ oder einer „Ausweisung“ von deutschen Staatsbürgern gesprochen wurde. Die Aussage im Correctiv-Bericht, wonach die Ausweisung von deutschen Staatsbürgern Inhalt des „Masterplans“ war, sei zulässig. In dieser Äußerung würden sich „wertende und tatsächliche Bestandteile vermengen“.

Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels wertete die Urteile als „starkes Signal“. Der Schutz der Pressefreiheit greife auch dann, wenn Klagen als Mittel genutzt würden, um gezielt Zweifel an der Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit zu säen, erklärte er.

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