Die Polizei bittet junge Hexen, Zombies und Geister, ihre Halloween-Streiche am 31. Oktober nicht zu übertreiben. „Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt“, teilte die Polizeiinspektion Lüneburg am Montag mit. Wie viele Kinder mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen würden, bleibe abzuwarten. Sie sollten jedoch in jedem Fall bedenken, dass bei den Aktionen rund um Halloween nicht jeder mitmache.
Teils hätten Streiche bereits ein juristisches Nachspiel gehabt. So könne beispielsweise das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern oder das Herausreißen von Pflanzen als Sachbeschädigung geahndet werden. Gleiches gelte für das Beschmieren von Autos. Das Herausheben von Gullydeckeln sei gar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Alle Taten hätten in der Vergangenheit bereits zum Repertoire mancher „Gespenster“ gehört.
Die Polizei werde wie gewohnt in der Halloween-Nacht präsent sein und ein mögliches Treiben im Auge haben. Hexen und Monster unter 14 Jahren könnten zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch könnten zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern oder ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.
Daher seien Eltern in der Pflicht, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären. Weil am 31. Oktober zugleich der protestantische Reformationstag gefeiert wird, ist der Tag ein arbeitsfreier Feiertag.