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Haft- und Bewährungsstrafen im Neonaziverlags-Prozess

Die Kammer des Oberlandesgerichtes in Dresden hat ihr Urteil gesprochen. Drei Angeklagte aus dem Neonaziverlag „Der Schelm“ wurden zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Oberlandesgericht in Dresden hat ein Urteil im Prozess gegen den Neonaziverlag „Der Schelm“ gesprochen (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht in Dresden hat ein Urteil im Prozess gegen den Neonaziverlag „Der Schelm“ gesprochen (Symbolbild)Imago / Zoonar

Im Prozess zum Neonaziverlag „Der Schelm“ sind die drei Angeklagten zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Die Kammer des Oberlandesgerichtes in Dresden sah es als erwiesen an, dass die zwei Männer und eine Frau einer kriminellen Vereinigung angehört haben. Über den „Schelm“-Verlag hätten sie jahrelang volksverhetzende, rassistische und antisemitische Schriften verbreitet.

Angeklagte hatten zu Hass und Hetze aufgerufen

Laut Urteil soll der frühere NPD-Funktionär Enrico B. zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Matthias B. und Annemarie K. wurden auf Bewährung verurteilt – zu einem Jahr und einem Monat beziehungsweise einem Jahr und sechs Monate. Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats sagte in der Urteilsbegründung, wenn Menschen zum Hass und zur Hetze angestachelt werden, werde „der Nährboden für furchtbare Gewalttaten“ bereitet.

Die drei Beschuldigten im Alter von 38 bis 41 Jahren hatten sich zu den Vorwürfen geäußert und ihre Mitarbeit bei dem rechtsextremen Verlag zugegeben. Der frühere Verlagschef Adrian Preißinger ist flüchtig. Er wird mit einem internationalen Haftbefehl gesucht.

Täglich wurden bis zu 40 Hass- und Hetzschriften versandt

Zwischen August 2018 und Dezember 2020 hat der „Schelm“-Verlag laut Bundesanwaltschaft pro Tag etwa 40 Bestellungen verschickt. Der Neonazi-Verlag soll mehr als 800.000 Euro Umsatz erzielt haben. Unter den Hass- und Hetzschriften war laut Anklage auch eine unkommentierte Ausgabe von Adolf Hitlers „Mein Kampf“. Der Prozess hatte Mitte März in Dresden begonnen.