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Härtefallkommission in Sachsen-Anhalt hat über 460 Menschen geholfen

Die Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber in Sachsen-Anhalt hat vor genau 20 Jahren ihre Arbeit aufgenommen. In diesem Zeitraum hat das Gremium insgesamt 463 Menschen einen weiteren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Darunter waren 216 Kinder und Jugendliche, wie Landesinnenministerin Tamara Zieschang (CDU) am Mittwoch in Magdeburg sagte.

Wie die Vorsitzende der Härtefallkommission, Monika Schwenke, erläuterte, wurden insgesamt 377 Anträge für 1.022 Menschen an die Kommission gestellt. In 53 Fällen sei der Antrag abgelehnt worden, in weiteren 134 Fällen wurde er zurückgenommen. Bis auf eine Ausnahme im Jahr 2005 sei der jeweilige Innenminister oder die Innenministerin dem Votum der Kommission gefolgt, hieß es.

Die Kommission wurde den Angaben zufolge im Jahr 2005 nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes gegründet. Zieschang sagte, es sei eine richtige Entscheidung gewesen, dass das Gesetz den Ländern ermöglicht habe, Härtefallkommissionen einzurichten. Sie dankte vor allem der langjährigen Vorsitzenden Schwenke sowie allen Mitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement. Sie berief zudem die Mitglieder der Kommission erneut für eine Amtszeit von zwei Jahren.

Dass die Innenminister bisher nahezu immer dem Votum der Kommission gefolgt seien, geschehe in dem Wissen, dass sie sehr sorgfältig prüfe, ob insbesondere humanitäre Gründe für einen weiteren Aufenthalt gegeben seien, betonte Zieschang. Das Gremium komme zu ausgewogenen Beschlüssen und leiste eine fundierte Arbeit, unterstrich die Ministerin.

Die Härtefallkommission hat acht Mitglieder und eine gleiche Zahl an Stellvertretern. Diese werden von der Innenministerin berufen und verfügen über Kenntnisse im Aufenthalts- und Asylrecht oder Erfahrungen in der Flüchtlingsberatung.

Stellt die Kommission mindestens mit Zweidrittelmehrheit fest, dass trotz Ausreisepflicht dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die bei betroffenen Personen einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen, kann die Innenministerin eine Aufenthaltserlaubnis anordnen.

Solche Gründe können laut Innenministerium etwa eine fortgeschrittene Integration oder gesundheitliche Umstände sein. Wer hingegen straffällig geworden ist oder bewusst getäuscht hat, ist in der Regel vom Härtefallverfahren ausgeschlossen.

Schwenke sagte, jeder Betroffene habe eine eigene Biografie, sodass jeder Fall individuell betrachtet werden müsse. Es gebe keine feste Definition, was ein Härtefall sei.

Im Laufe der Jahre hätten sich allerdings die Fluchtbewegungen weltweit verändert. Im Ranking der vergangenen zwei Jahrzehnte seien die meisten Anträge von Menschen aus dem Kosovo, dem Iran und aus Serbien gestellt worden. Demnach lagen im Jahr 2024 Anträge von Irakern, Armeniern und Iranern auf den ersten drei Plätzen.

Nur die Mitglieder der Kommission können einen Antrag einbringen. Hinweise auf mögliche Härtefälle kommen laut Schwenke in der Regel etwa von Flüchtlingsberatungsstellen, Kirchengemeinden oder Rechtsanwälten. Bei Fällen von Kirchenasyl müssten die Betroffenen die Unterkunft zunächst verlassen, da ein legaler Aufenthaltsstatus nötig sei.