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Gutachten: Foto-Kennzeichnung führt zu Unzufriedenheit mit Körper

Die Kennzeichnung bearbeiteter Fotos in sozialen Netzwerken führt zu einer gesteigerten Unzufriedenheit mit dem eigenen Körper, weil sie zu einer intensiveren Betrachtung markierter Inhalte führt. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Leibniz-Instituts für Medienforschung/Hans-Bredow-Instituts (HBI) in Hamburg im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Deswegen könne es vielversprechender sein, bei den Algorithmen der Plattformen anzusetzen, hieß es.

Social-Media-Plattformen beeinflussten durch ihre Empfehlungsalgorithmen das Körperbild junger Menschen, indem sie ähnliche, oft unrealistische Schönheitsideale verstärkt präsentierten. In der gezielten Anpassung dieser Algorithmen könnte eine wirksame Gegenmaßnahme liegen, um realistischere Körperdarstellungen zu fördern. Plattformen könnten dies freiwillig oder im Rahmen des Digital Services Act (DSA) als Maßnahme einsetzen, etwa mittels Hinweisen bei einseitiger Inhaltsauswahl. Zentral sei dabei, eine Balance zwischen Kinder- und Jugendmedienschutz und Informationsfreiheit zu finden.

Der DSA schreibt unter anderem vor, dass Internet-Plattformen wie soziale Netzwerke Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzer vor rechtswidrigen Inhalten zu schützen. Außerdem werden die Plattformen zu mehr Transparenz verpflichtet und die Verbraucherrechte gestärkt.

Die KJM kündigte an, auf Basis der Ergebnisse Gespräche mit Plattformen und Gesetzgebern zu führen, um die Erkenntnisse des Gutachtens vorzustellen.

Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten und die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet. Ihre Aufgabe ist es, für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen, die im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verankert sind.