Sanktionen in der Grundsicherung führen laut einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eher selten zu einer späteren Beschäftigung. „Eine verstärkte Sanktionierung ist kein Allheilmittel, um Beschäftigungsaufnahmen sicherzustellen“, sagte IAB-Direktor Bernd Fitzenberger am Dienstag in Nürnberg. Gleichzeitig deuteten die hohe Wiederholungsrate von Sanktionsereignissen und die begrenzte Wirkung auf die Beschäftigungsaufnahme darauf hin, „dass Sanktionen nicht bei allen das Ziel einer langfristigen Mitwirkung der Betroffenen erreichen“.
Für die Erhebung wurden den Angaben nach administrative Daten der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2018 ausgewertet. Innerhalb von zwölf Monaten nach einer Sanktion kommt es demnach bei zwei Dritteln der betroffenen Personen mindestens zu einer weiteren Sanktion und bei etwa 45 Prozent zu mehreren. Der Zeitraum bis zum nächsten Sanktionsereignis beträgt im Median 32 Tage.
Laut der Studie sind 27 Prozent der Sanktionierten zwölf Monate nach einer Sanktion beschäftigt. Im Vergleich dazu waren zwölf Monate vor dem Sanktionsereignis 19 Prozent beschäftigt, darunter fünf Prozent ohne Leistungsbezug. „Der kleinere Teil der Sanktionsereignisse geht mit einer späteren Beschäftigungsaufnahme einher“, erläuterte Forscherin Schmidtke: „Dies ist wenig überraschend, weil die Mehrzahl der Sanktionsereignisse Meldeversäumnisse betrifft.“