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“Größter Diebstahl der Geschichte” durch KI

Als „größten Diebstahl der Menschheitsgeschichte“ hat der Kölner Komponist Matthias Hornschuh den Umstand bezeichnet, dass US-amerikanische und chinesische Tech-Konzerne ihre Modelle Künstlicher Intelligenz (KI) mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert haben sollen. Bei einer Tagung über „KI als Partnerin oder Konkurrenz für Kreative“ in der Evangelischen Akademie Bad Boll bei Göppingen forderten Vertreter von Berufsverbänden faire Vergütungen, Respekt vor Verarbeitungs-Verboten („Opt out“) sowie die verbindliche Kennzeichnung KI-generierter Produkte, wie die Akademie am Montag mitteilte.

„Das Wertvollste, was die Fotografie der Demokratie zu geben hat, ist dokumentarische Wahrhaftigkeit“, betonte Fotograf Roland Geisheimer als Vorstandsmitglied des Berufsverbandes Freelens. Diese Wahrhaftigkeit drohe aber in der Flut von KI-Bildern unterzugehen: „Fotografie zeigt die Welt, wie sie ist – KI zeigt sie so, wie jemand sie sich wünscht“, warnte Geisheimer. Die Berliner Philosophin Dorothea Winter vertrat die Ansicht, KI schaffe nicht Kunst, sondern Kitsch – ohne Interpretationsspielraum, basierend auf gesellschaftlichen Stereotypen und in Form leicht reproduzierbarer Massenware.

Die ehemalige Bremer Kultursenatorin und Europa-Abgeordnete Helga Trüpel (Grüne) bezeichnete frühere Bemühungen von Netzaktivisten um die Freiheit des Internets als gescheitert: „Die Zeit des hippy, happy Internet ist vorbei!“ Von unregulierter Freiheit profitiert hätten Tech-Giganten, die kleinere Konkurrenten leicht aus dem Markt hätten drängen können und denen die Nutzer weltweit jetzt ausgeliefert seien. Datenmissbrauch, schlechte oder keine Vergütung von Urhebern, Fake News, Hate Speech und Steuerversäumnisse seien die Konsequenzen: „Das Netz muss neu erfunden werden: mit neuen Regeln, neuen Produkten und neuen Angeboten“, forderte die Politikerin: „Hier muss die Europäische Union eine Rolle spielen!“

Die Münchner Medienrechtsanwältin Sabine Richly bezeichnete den jüngsten Sieg der GEMA gegen das US-amerikanische KI-Unternehmen OpenAI im Prozess um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als wegweisend. Das Münchner Landgericht habe die Messlatte für den Nachweis einer Urheberrechtsverletzung aber zu hoch gelegt: „Bildlich gesprochen wäre das so, als ob Sie die Verwendung eines Hühnereis im Kuchenteig damit beweisen müssten, dass Sie im fertig gebackenen Kuchen ein ganzes gekochtes Ei am Stück vorzeigen können.“ Tatsächlich stützten sich KI-Modelle aber auch dort auf urheberrechtlich geschützte Werke, wo diese nicht wortwörtlich reproduziert würden. Richly forderte eine verpflichtende generelle Abgabe für KI-Produkte ähnlich der Privatkopievergütung bei digitalen Speichermedien, für die die Hersteller eine pauschale Abgabe an die Verwertungsgesellschaften der Rechteinhaber abführen müssen. (2931/17.11.2025)