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Griechenland springt Katharinenkloster am Sinai rechtlich bei

Ein ägyptisches Gericht sieht den Staat Ägypten als Eigentümer des orthodoxen Katharinenklosters auf der Sinai-Halbinsel. Damit wären die Mönche faktisch nur noch Pächter. Nun kommt Rechtsbeistand aus Athen.

Rechtsbeistand für das bedrängte Katharinenkloster auf der Sinai-Halbinsel in Ägypten kommt aus Griechenland. Vom Bildungs- und Religionsministerium soll es demnächst per Gesetz den Status einer Rechtspersönlichkeit erhalten, wie die “Griechenland Zeitung” (Freitag) berichtet. Dies sei eine “historische Initiative”, wird Ministerin Sofia Zacharaki zitiert.

Ende Mai hatte der Status des griechisch-orthodoxen Klosters zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Griechenland und Ägypten geführt. Ein ägyptisches Gericht hatte den Staat Ägypten als Eigentümer des gesamten Areals einschließlich des Klosters selbst anerkannt. Damit wären die Mönche faktisch nur noch Pächter; die Behörden könnten jederzeit entscheiden, ihren jeweils auf ein Jahr befristeten Aufenthaltsstatus nicht zu verlängern.

Ägyptische Behörden hatten allerdings nach dem Urteil dementiert, dass das Kloster enteignet worden sei. Die Gerichtsentscheidung beziehe sich vermeintlich nur auf entlegene Grundstücke, für die es keine Besitztitel gebe.

Das von Kaiser Justinian I. (527-565) erbaute Kloster beansprucht seit jeher einen Sonderstatus. Seine Selbstbezeichnung lautet “Heiliges autonomes königliches Sankt-Katherinen-Kloster des heiligen, von Gott betretenen Berges Sinai”. Es hat seit 2002 Weltkulturerbe-Status und beherbergt eine einzigartige Sammlung alter Handschriften und Ikonen.

Am Mittwoch waren zudem personelle Zerwürfnisse im Katharinenkloster offenkundig geworden. Eine Gruppe von 15 der 25 Mönche erklärte den 91-jährigen Abt Damianos für abgesetzt. Der Abt selbst sprach von einem unrechtmäßigen Vorgehen und sogar von einem Putsch. Er kündigte eine Bestrafung der betreffenden Mönche an. Abt Damianos steht dem Kloster seit 52 Jahren vor. Er ist der einzige Mönch mit ägyptischer Staatsbürgerschaft.