Vertreter von christlichen Kirchen, Judentum und Islam im Saarland fordern die Aufnahme eines Gottesbezugs in die künftige Präambel der saarländischen Verfassung. Wie es in einer in Saarbrücken veröffentlichten gemeinsamen Erklärung heißt, wird folgender Satz als Präambel-Eröffnung vorgeschlagen: “Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, gibt sich das Volk des Saarlandes die folgende Verfassung.”
Forderung von Christen, Juden und Muslimen
Unterzeichnet ist die Erklärung von Repräsentanten des Evangelischen Büros Saarland sowie des Katholischen Büros Saarland als Vertretung der Bistümer Speyer und Trier, außerdem von Vertretern der Synagogengemeinde Saar, des Landesverbands der Islamischen Kulturzentren Saarland und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen.
Am 17. Dezember 1947 war die saarländische Verfassung in Kraft getreten. 1957 wurde das bis dahin teilautonome Saarland als Bundesland an die Bundesrepublik angegliedert. Die stark an Frankreich orientierte Präambel – also quasi das Vorwort – wurde dabei ersatzlos gestrichen. Der derzeit vorliegende Entwurf aus dem Herbst 2025 verzichtet auf einen Gottesbezug.
Vorbild: Grundgesetz
Die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel wäre “identitätsstiftend und ein Beitrag zur Schärfung des verfassungsrechtlichen Werteprofils”, heißt es nun in dem Appell des Bündnisses der Religionsgemeinschaften. Zu den grundlegenden Verfassungswerten gehöre “unverzichtbar auch der Bezug zu Gott”. Vorbild sei das Grundgesetz.
Verfassungswerte wie Menschenwürde, Menschenrechte und Gerechtigkeit seien “in hohem Maße den religiösen geschichtlichen Wurzeln” zu verdanken. In ihnen komme auch das christliche Menschenbild zum Ausdruck.
Staatliche Macht begrenzt
Ein Gottesbezug in der Landesverfassung mache außerdem deutlich, dass alle staatliche Macht und Weisheit nicht absolut, sondern begrenzt sei. Damit verbunden sei eine klare Absage an jede Form des Totalitarismus.
Zwar sei die saarländische Bevölkerung überwiegend christlich geprägt. Doch neben anderen Religionen wie Judentum und Islam könnten sich in der vorgeschlagenen Formulierung auch Menschen ohne religiösen Bezug wiederfinden. Es sei daher geboten, dieses “gemeinsame Wertefundament”, das historisch wesentlich durch Christentum und Humanismus geprägt sei, der Landesverfassung voranzustellen.
