Die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) begrüßt das vom Bund geplante Gewalthilfegesetz. Der erste Entwurf habe viele gute Ansätze, sagte Mitgeschäftsführerin Sylvia Haller im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Doch gebe es aus der Praxis noch Anregungen zur Verbesserung des Schutzes von Frauen. „Nur einheitliche Regelungen in Kombination mit der einzelfallunabhängigen Finanzierung der Hilfen bringen echte Fortschritte“, sagte die Expertin.
Haller betonte, der künftige gesetzliche Anspruch von Gewaltopfern auf Schutz und Beratung werde greifen, wenn es bundesweit bindende Regeln zum Ausbau der Hilfen und zu einheitlichen Standards und Finanzierungen gebe. „Dann müssen die Länder handeln und die Unterstützungsstrukturen ausbauen. Nur so kann jede Frau zu ihrem Recht kommen“, sagte Haller. Noch sei aber unklar, wie viel Geld der Bund tatsächlich geben will. „Das steht im ersten Gesetzentwurf noch nicht drin.“
Es sei gut, dass eine Gesetzesreform im Koalitionsvertrag der Ampel verabredet worden sei, sagte Haller: „Wir haben sehr positiv aufgenommen, dass der Bund in die regelhafte Finanzierung der Hilfen einsteigen will.“ Dazu solle ein Bundesgesetz kommen, doch das werde noch dauern. „Es gibt nur einen ersten Entwurf, das ist noch kein Referentenentwurf. Aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“ Derzeit fehlten bundesweit rund 13.000 Frauenhausplätze.
Schnelle Problemlösungen seien nicht in Sicht, betonte Haller. „Selbst wenn die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislatur erfolgt, was Ministerin Paus unbedingt erreichen will, wird es erst ab 2030 wirken, ab dann hat also jede von Gewalt betroffene Frau etwas davon.“ Das sei der normale Gang der Gesetzgebung, auch der Bundesrat müsse zustimmen. Das alles brauche seine Zeit, auch die Erweiterung oder der Neubau der Frauenhäuser dauere Jahre. Haller: „Aber die einheitliche Finanzierung sollte schon deutlich schneller kommen als 2030.“
Zu den Kernforderungen der ZIF gehört neben einheitlichen Standards bei der Größe, der Ausstattung und beim Personal von Frauenhäusern die einzelfallunabhängige Finanzierung der Hilfen, die bundesweit gelten müsse. Derzeit müssten Frauenhäuser und Beratungsstellen einzeln abrechnen, wem sie Schutz gewähren. Das sollte geändert werden, betonte Haller. „Hier ist das Stichwort Objektfinanzierung. Wir brauchen Geld, um die Frauenhäuser offenhalten und ausstatten zu können, für die dortigen fachlichen Hilfen und die Beratung.“ All das müsse finanziert werden: „Unabhängig davon, wer die einzelne Frau ist, die dort vor der Tür steht.“