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Gesetz zur Herausgabe von NS-Kulturgut wird reformiert

Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut hat, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Kritiker hatten bemängelt, dass es mit dem 2016 vom Bundestag beschlossenen Gesetz schwierig sei, entsprechende Ansprüche umzusetzen. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf eine Reform des Gesetzes verständigt.

Konkret soll es einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln geben. Zuständig für entsprechende Klagen sollen die Landgerichte sein. Gleichzeitig soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden. Zudem sieht der Entwurf eine Pflicht zur Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution vor.