Nach dem Willen der Ampelkoalition und der Union sollen politische Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn sie aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkerverständigung eintreten. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der in den jeweiligen Fraktionen beschlossen wurde, liegt der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vor. Darin ist als weitere Finanzierungsbedingung genannt, dass die der Stiftung nahestehende Partei in der “mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen” sein muss.
Das trifft auf die AfD, die erstmals 2017 in das Parlament kam, nicht zu. Allerdings war auch die FDP von 2013 bis 2017 nicht im Bundestag vertreten. Im Entwurf heißt es aber: “Wurde eine politische Stiftung bereits über mindestens zwei aufeinanderfolgende Legislaturperioden gefördert, ist es unschädlich, wenn die nahestehende Partei für die Dauer einer Legislaturperiode nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist.” Zuerst hatte das Nachrichtenportal The Pioneer darüber berichtet.
Stiftungen: Fraktionen wollen Entwurf beschließen
Am heutigen Mittwoch wollen die Fraktionen den Entwurf vorstellen. Bereits am Freitag soll er in erster Lesung beraten werden.
Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) wurde 2017 gegründet und 2018 von der AfD als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist die ehemalige CDU-Politikerin Erika Steinbach. Benannt ist die Stiftung nach dem Theologen und Humanisten Desiderius Erasmus von Rotterdam (1466-1536). Sie ist derzeit – anders als die politischen Stiftungen, die den übrigen im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen – von der staatlichen Stiftungsfinanzierung ausgeschlossen. Ihre Versuche, für die Jahre 2018 bis 2022 staatliche Fördermittel zu erhalten, waren erfolglos geblieben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass die Nichtberücksichtigung der DES bei der Zuweisung von sogenannten Globalzuschüssen für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit in das Recht der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb eingreife. “Für die Rechtfertigung dieses Eingriffs bedarf es eines besonderen Parlamentsgesetzes, an dem es hier fehlt”, heißt es im Urteil des Zweiten Senats. Bislang entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsverhandlungen über die Finanzierung der politischen Stiftungen.