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Gerlach: Krankenhausreform des Bundes hat “grundlegende Defizite”

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat ihre Generalkritik an der geplanten Krankenhausreform der Bundesregierung bekräftigt. Die zuletzt vorgelegten Änderungen an dem Gesetzentwurf „reichen bei weitem nicht aus“, sagte Gerlach laut Mitteilung am Donnerstag im Bundestag anlässlich der abschließenden Beratung des Entwurfs. Der Bund ignoriere weiterhin „zentrale Forderungen der Länder“. Dadurch drohe eine Verschlechterung der Versorgung vor allem in einigen ländlichen Regionen.

Sie sei „geradezu fassungslos“, dass im Bundestag ein Gesetz solcher Tragweite beschlossen werden soll, ohne dass es eine Folgenabschätzung gebe, sagte sie: „Das bedeutet im Klartext, dass die Bundesregierung eine weitreichende Krankenhausreform im Blindflug durchsetzen möchte.“ Die 50 Änderungsvorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beseitigten die „grundlegenden Defizite“ des Gesetzes nicht. Sie seien „in weiten Teilen eher Kosmetik denn inhaltliche Verbesserung“, erläuterte die Ministerin.

Bayern stehe mit seiner Kritik nicht alleine da, betonte Gerlach: „Im ersten Durchgang im Bundesrat waren sich alle Länder einig, dass der aktuell vorliegende Entwurf des ‘Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes’ in wesentlichen Punkten erheblich nachgebessert werden muss.“ Dies sei aber bis heute nicht geschehen. Die CSU-Politikerin kündigte deshalb an, dass sich die bayerische Staatsregierung im Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen will, sollte der Bundestag das Gesetz in dieser Form beschließen.

Der Staatsregierung sei beispielsweise wichtig, dass künftig alle Kosten- und Tarifsteigerungen der Kliniken auch von den Kostenträgern ausgeglichen werden. Die Krankenhäuser müssten außerdem einen „dauerhaften Ausgleich“ für nicht refinanzierte Mehrkosten der vergangenen Jahre erhalten. „Sonst drohen wir von einer unkontrollierten Pleitewelle überrollt zu werden“, sagte Gerlach. (00/3092/17.10.2024)