München (epd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Einführung einer wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte für unwirksam erklärt. Das Gericht gab damit einer Klage einer Grundschulleiterin gegen den Freistaat Bayern recht, teilte der Gerichtshof am Dienstag mit (Az. 3 N 21.192). Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) begrüßte die Entscheidung. Gegen das Urteil kann der Freistaat Bayern innerhalb eines Monats Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Die Leiterin der Grundschulen in Donaustauf und Altenthann in der Oberpfalz hatte gegen das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte geklagt, das zum Schuljahr 2020/2021 eingeführt wurde. Es sieht vor, dass alle Lehrkräfte im Alter bis 56 Jahren bei vorübergehendem Personalmangel für die Dauer von fünf Jahren eine Stunde pro Woche mehr arbeiten müssen. Nach einer anschließenden Wartezeit von drei Jahren beginnt die fünfjährige Ausgleichsphase, in der eine Unterrichtsstunde weniger zu halten ist. Damit sollte ein von 2019 bis 2024 prognostizierter Mangel von 1.400 Vollzeit-Lehrkräften an Grundschulen gedeckt werden. Außerdem sollten erfahrene Grundschullehrkräfte an Mittel- und Förderschulen versetzt werden können.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Regelungen nun für unwirksam erklärt. Die Einführung eines verpflichtenden Ansparmodells setze laut gesetzlicher Grundlage einen nur vorübergehenden erhöhten Personalbedarf voraus. Das Kultusministerium habe in seiner Lehrerbedarfsprognose jedoch die Effekte von gleichzeitig eingeführten weiteren Maßnahmen nicht berücksichtigt und nicht auf die aktuellste Datengrundlage zurückgegriffen. Die Laufzeit des Arbeitszeitkontos sei dadurch zu lang berechnet worden.
Die dadurch gewonnenen Stunden dürften auch nicht dafür genutzt werden, Grundschullehrkräfte an Mittel- und Förderschulen einzusetzen. Dadurch entstünde zum einen wiederum ein Mangel an Lehrkräften an Grundschulen. Zum anderen bestehe an Mittel- und Förderschulen ein dauerhafter und kein vorübergehender Bedarf an Lehrkräften. Für diesen dauerhaften Bedarf könnten nicht einseitig Grundschullehrkräfte in Anspruch genommen und zur Ansparung verpflichtet werden.
Wie es jetzt weitergehe und wie eine Rückabwicklung des Arbeitszeitkontos funktionieren könne, müsse am Verhandlungstisch entschieden werden, sagte BLLV-Präsidentin Simone Fleischmann: „Natürlich geben jetzt nicht morgen alle Lehrerinnen und Lehrer ihre Stunden zurück und lassen den Stift fallen.“ Man wolle nun hart, aber auch lösungsorientiert für eine faire Umsetzung kämpfen. (00/3444/12.11.2024)