Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt seit Donnerstag über den Fall eines Mannes, der Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der DDR-Staatssicherheit gewesen ist. Dabei geht es um die Frage, ob Menschen, die außerhalb der DDR von der Stasi bedrängt und drangsaliert wurden, verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden können. (Az. 8 C 9.22)
Kläger ist der Bundesvorsitzende der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) und frühere Brandenburger CDU-Fraktionschef, Dieter Dombrowski. Dombrowski war in den 1970er Jahren in der DDR wegen versuchter Republikflucht und staatsfeindlicher Verbindungsaufnahme zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Nachdem ihn die Bundesrepublik freigekauft hatte, siedelte er nach West-Berlin über. Dort beteiligte er sich unter anderem an Protestaktionen gegen das SED-Regime und stand deshalb weiter im Fokus der Stasi. Für seine Haftzeit in der DDR wurde er im Jahr 1994 rehabilitiert.
Im Mai 2020 stellte er mit der Begründung, Opfer von Zersetzungsmaßnahmen der Stasi gewesen zu sein, einen Antrag auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, den die zuständige Behörde aber ablehnte. Sein Widerspruch dagegen blieb erfolglos.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies im November 2021 seine auf Gewährung einer einmaligen Leistung in Höhe von 1.500 Euro gerichtete Klage ab, da die von ihm erlittenen Maßnahmen nicht im Gebiet der ehemaligen DDR, sondern in der Bundesrepublik stattgefunden hätten. Gegen das Urteil legte er Revision ein, weshalb nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.