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Gericht untersagt weiterhin Abschuss von Wölfin “Gloria”

Wölfin „Gloria“ darf weiterhin nicht abgeschossen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied nach eigenen Angaben am Mittwoch in Eilverfahren zugunsten von drei Naturschutzverbänden (AZ: 28 L 3333/23, 28 L 3345/23, 28 L 3349/28 und 28 L 3351/23). Bis über deren Klagen gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Abschussverbot entschieden ist, darf das Tier nicht getötet werden.

Die Tötung von Wölfen, die zu den besonders geschützten Tierarten gehören, ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setze voraus, dass durch den Wolf ein ernster landwirtschaftlicher Schaden droht und es keine zumutbaren Alternativen zur Tötung des Tieres gibt, erklärte das Gericht. Der Kreis Wesel habe aber nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die erteilte Ausnahmegenehmigung zur Abwendung solcher Schäden geboten sei.

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (Lanuv) sei vielmehr noch im Juli 2023 in einem Bericht an das NRW-Umweltministerium davon ausgegangen, dass aufgrund des Verhaltens der Wölfin „Gloria“ kein solcher Schaden zu erwarten sei, hieß es. Die Kammer könne auf Basis der vorliegenden Daten keine Verhaltensänderung der Wölfin erkennen, die eine von dieser Einschätzung abweichende Schadensprognose rechtfertigen könnte.

Gegen die Beschlüsse ist eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster möglich.