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Gericht stoppt Abordnung von Lehrkräften

Das Verwaltungsgericht Münster beanstandet die bisherige Praxis, um Lehrkräfte an Grundschulen abzuordnen. Das Gericht gab zwei Eilanträgen von Lehrkräften aus Münster und Umgebung gegen ihre Abordnungen an Grundschulen in Gelsenkirchen und Münster statt, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Für eine solche Abordnung an Grundschulen kämen grundsätzlich alle Grundschullehrer im Münsterland infrage, solange die Funktionsfähigkeit ihrer Grundschule sichergestellt sei. (AZ.: 5 L 554/24, 5 L 619/24)

Die Bezirksregierung Münster sei verpflichtet, eine auf gleichmäßigen Maßstäben beruhende Ermessensentscheidung unter dieser Vielzahl von Grundschullehrern zu treffen, führte das Gericht aus. Das erfolgte Los-Verfahren zur Auswahl von Lehrern sei kein „sachgerechtes Auswahlkriterium“. So habe es auch an einer Dokumentation gefehlt, welche Lehrkräfte in das Losverfahren einbezogen worden seien.

Im Juni und Juli 2024 hatte die Bezirksregierung Münster nach Angaben des Gerichts Lehrkräfte von Grundschulen in Münster und Umgebung für die Dauer von zwei Jahren an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Für die gleiche Dauer seien Lehrkräfte von Gymnasien an die betroffenen Grundschulen in Münster und Umgebung abgeordnet worden. Gegen die Abordnungsverfügungen hätten etwa ein Dutzend Lehrkräfte aus Münster und Umgebung beim Verwaltungsgericht Münster Klage erhoben und entsprechende Eilanträge gestellt.

Das Verwaltungsgericht gab zwei dieser Eilanträge statt und ordnete eine aufschiebende Wirkung der jeweiligen Klagen an. Über die übrigen Eilanträge solle in Kürze entschieden werden. Die beiden Beschlüsse des Gerichts sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.