Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) muss den umstrittenen Wahlwerbespot „Die Machtergreifung“ der Satirepartei „Die Partei“ im Radio ausstrahlen. Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Bautzen.
Damit wies der fünfte Senat des OVG eine Beschwerde des Senders gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom Dienstag zurück (5 B 137/24). Das Verwaltungsgericht hatte den MDR zur Ausstrahlung der für Donnerstag (22. August) vorgesehenen Wahlwerbung verpflichtet.
Der MDR hatte in seiner Beschwerde vor dem OVG geltend gemacht, dass mit der Wahlwerbung der „Partei“ in evidenter und ins Gewicht fallender Weise gegen Strafvorschriften verstoßen werde. Der Sender bezog sich auf das Erschießen von vermeintlichen AfD-Wählerinnen und -Wählern durch Protagonisten des Spots. Dies sei eine Verharmlosung von Gewalttaten.
Der OVG-Senat sei dieser Argumentation nicht gefolgt, hieß es. Die im Wahlwerbespot thematisierte Erschießung erfülle die vom MDR bezeichneten Straftatbestände deshalb nicht, weil es sich erkennbar um Satire handle. Die satirische Übertreibung zeige sich unter anderem auch in der als unnatürlich verstellten Stimme einer Protagonistin des Spots.
„Für einen unbefangenen Hörer dränge sich der satirische Charakter mit dem Hören der ersten Sätze des Dialogs geradezu auf und werde mit der Auflösung durch den nüchtern-sachlichen Schlusssatz bestätigt“, hieß es. Der Beschluss ist laut OVG unanfechtbar.