Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Weg zum Bau einer Moschee in Leipzig-Gohlis freigemacht. Die Klagen von zwei benachbarten Eigentümern gegen die Baugenehmigung für ein Gebetshaus der Ahmadiyya-Gemeinde seien abgewiesen worden, teilte das Gericht am Montag in Leipzig mit. Die Moschee soll an der Georg-Schumann-Straße entstehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Kläger hatten den Angaben zufolge unter anderem damit argumentiert, dass der Betrieb der Moschee wesentlich mehr Menschen anziehen werde als Kapazitäten genehmigt werden könnten. Das Gebot der Rücksichtnahme sahen sie wegen des zu erwartenden Lärms und des vermutlich ständigen Suchens nach Parkplätzen verletzt. Zudem passe die Moschee an der geplanten Stelle nicht in das Stadtbild, hieß es in der Klage.
Eine Moschee ist Gebetshaus von Musliminnen und Muslime und zugleich ein Treffpunkt zum Lernen und Diskutieren. Die Ahmadiyya-Gemeinde plant schon seit mehr als zehn Jahren einen Moscheeneubau in Leipzig-Gohlis.