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Gericht: Kein Arbeitskampf in Klinik der Diakonie

Am Sophien- und Hufeland Klinikum Weimar darf nicht gestreikt werden. Das habe das Arbeitsgericht Erfurt am Mittwoch im Hauptsacheverfahren gegen die Gewerkschaft ver.di entschieden, teilte die Diakonie Mitteldeutschland in Halle (Saale) mit. (AZ: 5 Ca 1304/24)

Die Gewerkschaft hatte den Angaben zufolge im vergangenen Jahr mehrfach mit Streikmaßnahmen gedroht und Tarifverhandlungen außerhalb des kirchlichen Rahmens gefordert. Das betroffene evangelische Klinikum hatte darauf verwiesen, dass es keine eigenständigen Tarifverhandlungen führen kann.

Gegen die Streikaufrufe hatten die Evangelische Kirche Mitteldeutschland (EKM), die Diakonie Mitteldeutschland und das betroffene Klinikum geklagt. Sie beriefen sich auf das im Grundgesetz garantierte Recht der kirchlichen Selbstbestimmung und auf den sogenannten Dritten Weg im kirchlichen Arbeitsrecht. Dieses schließt Arbeitskampfmittel wie Streiks in evangelischen und diakonischen Einrichtungen aus.

Der Vorstandsvorsitzende der Diakonie Mitteldeutschland, Christoph Stolte, erklärte, Kirche und Diakonie setzten bei der Tarifgestaltung auf Verständigung und Konsens. Die Arbeitsbedingungen würden durch die unabhängigen Arbeitsrechtlichen Kommissionen festgelegt. Diese sind paritätisch besetzt. Komme es zu keiner Einigung, gebe es eine verbindliche Schlichtung.

Stolte betonte, „der Dienst an den uns anvertrauten Menschen kann nach christlichem Selbstverständnis nicht suspendiert werden“. Die verbindliche Schlichtung ermögliche Konfliktlösungen ohne Arbeitskampf.