Artikel teilen:

Gericht entscheidet zu Unterstützer der rechtsextremen Szene

Ein ehemaliger Unterstützer der rechtsextremen Szene darf in Sachsen einen juristischen Vorbereitungsdienst antreten, wenn er bei seiner politischen Betätigung nicht strafbar geworden ist. Das teilte das sächsische Oberverwaltungsgericht am Freitag in Bautzen mit. Mit dem Beschluss werde der Freistaat Sachsen verpflichtet, im konkreten Fall den Antragsteller in den Vorbereitungsdienst für Rechtsreferendare aufzunehmen. Strafbares Verhalten konnte den Angaben zufolge nicht nachgewiesen werden. Der Beschluss sei unanfechtbar. (2 B 267/25)

Der Mann hatte sich im Februar 2025 erstmals für den Vorbereitungsdienst beworben. Seine Beschäftigung wurde vom Oberlandesgericht Dresden wegen Nichteignung abgelehnt. Zur Begründung wurde maßgeblich auf das lang andauernde Engagement des Mannes in der rechtsextremistischen Szene verwiesen. Er soll in der Jungen Alternative in Sachsen-Anhalt und im Verein „Ein Prozent“ aktiv gewesen sein – zum Teil bis April 2025.

Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen verwies auf einen Beschluss des sächsischen Verfassungsgerichtshofs von 2022. Demnach darf eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ausschließlich dann verweigert werden, wenn strafbares Verhalten dies rechtfertige. Das sei der Fall, wenn der Bewerber oder die Bewerberin die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpft habe.