Darf eine christliche Klinik die Durchführung von Abtreibungen einschränken? Das Arbeitsgericht Hamm sagt: Ja. Es wies die Klage eines Frauenarztes gegen das Klinikum Lippstadt ab.
Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage eines Frauenarztes gegen die Einschränkung von Abtreibungen durch das christliche Klinikum Lippstadt abgewiesen. Die Entscheidung, die am Freitag in Lippstadt verkündet wurde, wurde von Protesten begleitet. Sie bestätigt eine Dienstanweisung des Klinikträgers, Schwangerschaftsabbrüche außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter zu untersagen. Die Weisung erstreckt sich zudem auf die Nebentätigkeit des Arztes in seiner Bielefelder Privatpraxis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Petition mit 230.000 Unterstützerinnen und Unterstützern
Der Fall sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit: Die Dienstanweisung erging nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital – auf Wunsch der katholischen Seite. Der Chefarzt der Gynäkologie, Joachim Volz, hatte dagegen geklagt, da er die Weisung als unvereinbar mit seiner ärztlichen Verantwortung ansieht. Seine Online-Petition “Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!” sammelte bislang rund 230.000 Unterschriften.
Vor Beginn der Verhandlung demonstrierten nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen unter dem Motto “Stoppt das katholische Abtreibungsverbot” für das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche. An der Veranstaltung nahm neben Volz selbst auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion Britta Haßelmann teil. Parallel dazu fand eine Gegendemonstration der konservativen Piusbruderschaft statt, bei der fünf Teilnehmer den Rosenkranz beteten.
