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Gericht: Bundesnachrichtendienst muss Auskunft geben

Der Bundesnachrichtendienst muss Auskunft zu sogenannten Einzelhintergrundgesprächen mit Journalistinnen und Journalisten geben. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstagabend in Leipzig. Geklagt hatte ein Redakteur einer Tageszeitung. Er wollte vom Bundesnachrichtendienst Informationen darüber, welche fünf Medien 2019 und 2020 am häufigsten an Hintergrundgesprächen teilgenommen haben.

Auch der Anteil der Gespräche, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stattgefunden haben, sollte benannt werden. Die Auskünfte wurden dem Kläger unter Berufung auf nicht vorliegende statistische Auswertungen aber nur teilweise erteilt.

„Dem Kläger stehen auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse die begehrten Auskünfte zu“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der Schutz der Pressefreiheit der Medien, die an Einzelhintergrundgesprächen teilgenommen haben, stünde der Auskunftserteilung im konkreten Fall nicht entgegen.

Nicht zulässig ist auch laut einem weiteren Urteil des Gerichts, dass die Behörde anderen Medienvertretern Auskünfte verwehrt, die an denselben Themen recherchieren. Der Kläger hatte gefordert, dass der Geheimdienst eine vorbeugende Erklärung abgeben müsse, es bei künftigen Rechercheanfragen zu unterlassen, andere Medien anzuhören. Dies lehnte das Gericht ab.