Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage von Eltern aus dem Kreis Borken gegen eine Aufforderung der Schulaufsichtsbehörde zurückgewiesen. Die Schulaufsichtsbehörde habe den Eltern zu Recht aufgegeben, ihre Kinder an einer Schule anzumelden, an der sie ihre Schulpflicht erfüllen können, teilte das Verwaltungsgericht Münster zu den Urteilen mit. Das Gericht verwies dabei auf das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
