Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Dienstenthebung eines Polizeibeamten aufgrund rechtsextremer Einstellungen für rechtens erklärt. Die Polizeidirektion Hannover hatte gegen den 34-jährigen Polizeihauptmeister 2020 ein Disziplinarverfahren aufgrund seiner Mitgliedschaft in einer antisemitischen Chatgruppe eingeleitet und ihn 2022 vorläufig des Dienstes enthoben. Seine Bezüge waren um die Hälfte gekürzt worden. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, zeige „sich in dem Gesamtverhalten des Beklagten eine mit dem Amt eines Polizeivollzugsbeamten nicht vereinbare charakterliche Schwäche.“ (Az. 14 A 5022/22)
Das Gericht sah zudem wesentliche, über die Gruppenmitgliedschaft hinausgehende Vorwürfe gegen den Beamten als erwiesen an. So habe er mit den Mitgliedern der Chatgruppe auf einer Norwegen-Reise Schauplätzen des Zweiten Weltkriegs besucht, um sich „widerrechtlich Wrackteile von abgestürzten Wehrmachtsflugzeugen zuzueignen“. Zudem habe er sich weiteren Fehlverhaltens schuldig gemacht, darunter einem Verstoß gegen das Waffenrecht. Die Kammer betonte, für die Dienstenthebung hätte allein schon die Verletzung der beamtenrechtlichen Verfassungstreuepflicht durch die erkennbar gewordene rechtsextreme Haltung des Polizisten ausgereicht.
Die Entscheidung ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil steht dem Beamten die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu.