Hinweise auf verfassungsfeindliche Bestrebungen der rechten Studentenverbindung Germania Halle zu Mainz rechtfertigen deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz und die Aufnahme in den Jahresbericht des Inlandsgeheimdienstes. Ausschlaggebend seien öffentliche Äußerungen von Mitgliedern, von denen sich die Burschenschaft nicht distanziert habe, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts. (AZ: 1 K 63/25.MZ)
Als Beleg für eine Nähe zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen führt das Urteil auch Vortragsredner an, die in den zurückliegenden Jahren bei der Burschenschaft auftraten. Zwischen den „Alten Herren“ der Burschenschaft und der AfD gebe es zahlreiche personelle Verflechtungen. Die Behauptung, die Studentenverbindung beschränke ihre Aktivitäten auf den universitären Bereich und sei gar nicht politisch aktiv, bezeichnete das Gericht als unglaubhaft.
Der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz hatte 2024 bekannt gegeben, dass die Studentenverbindung beobachtet werde, weil sie einen „völkischen Nationalismus“ vertrete. Zudem pflege sie „enge Verbindungen zur ‘Neuen Rechten’ und rechtsextremistischen Szene“. Die Burschenschaft diene der AfD „als Rekrutierungsraum und Kaderschmiede“. Dagegen hatte der Altherrenverband der Burschenschaft geklagt.
„Die Verfassungsschutzbehörde Rheinland-Pfalz wird die Aktivitäten der Burschenschaft Germania Halle zu Mainz auch weiterhin aufmerksam verfolgen“, kommentierte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) die Entscheidung des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.