Die Stadt Essen muss der Partei Alternative für Deutschland (AfD) die Grugahalle für deren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren. Die Stadt habe die Nutzung der Halle durch die AfD nicht von der Abgabe einer „strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung“ abhängig machen dürfen, heißt in dem Beschluss. Eine entsprechende Auflage hatte der Rat der Stadt in seinem Beschluss vom 29. Mai festgelegt.
