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AfD darf Grugahalle für Bundesparteitag nutzen – vorerst

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen darf die AfD ihren Bundesparteitag nun doch in der Essener Grugahalle abhalten. Noch ist der Beschluss nicht rechtskräftig.

Die  AfD darf in Grugahalle ihren Bundesparteitag abhalten
Die AfD darf in Grugahalle ihren Bundesparteitag abhaltenImago / IPON

Die Stadt Essen muss der Partei Alternative für Deutschland (AfD) die Grugahalle für deren Bundesparteitag am 29. und 30. Juni zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren. Die Stadt habe die Nutzung der Halle durch die AfD nicht von der Abgabe einer „strafbewehrten Selbstverpflichtungserklärung“ abhängig machen dürfen, heißt in dem Beschluss. Eine entsprechende Auflage hatte der Rat der Stadt in seinem Beschluss vom 29. Mai festgelegt.

Stadt Essen hatte Mietvertrag mit AfD gekündigt

Der Gerichtsentscheidung vorausgegangen war ein Tauziehen um den Termin. So hatte die Stadt Essen als Mehrheitsgesellschafterin der Messe, zu der auch die Grugahalle gehört, den Mietvertrag mit der AfD gekündigt, weil die Partei keine „strafbewehrte Selbstverpflichtungserklärung“ abgeben wollte. Darin hätte die AfD verbindlich zusichern sollen, dass keine strafbaren Aussagen – wie etwa rechte Parolen – auf dem Parteitag geäußert werden. Bei Verstößen drohten 500.000 Euro Strafgeld.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig

Laut dem Verwaltungsgericht hat die AfD einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen wie der Grugahalle. Sie dürfe nicht anders behandelt werden als andere politische Parteien. Der Zugang dürfe nur untersagt werden, wenn bei Nutzung die Gefahr der Begehung strafbarer Handlungen bestehe. Werde einer Partei der Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung untersagt, greife dies in den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Chancengleichheit politischer Parteien ein. Das Gericht habe „keine hinreichende Tatsachengrundlage“ erkennen können, die auf eine „hohe Wahrscheinlichkeit von Rechtsverletzungen“ hindeuteten. Die Beteiligten können gegen die Entscheidung Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einlegen.

Zudem ist der Rechtsstreit um den Bundesparteitag der AfD auch noch beim Landgericht Essen anhängig. In dem Verfahren geht es darum, dass die Messe Essen GmbH den Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag mit der AfD erklärt hatte, weil die Partei keine Selbstverpflichtung hatte abgeben wollen.