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“Gelber Stern” / “Judenstern

Mit dem “Gelben Stern” kennzeichneten die deutschen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg Jüdinnen und Juden in der Öffentlichkeit. In der Mitte des sechszackigen schwarzen Sterns auf gelbem Grund stand das Wort “Jude”. Vom 19. September 1941 an mussten alle rund 200.000 Jüdinnen und Juden, die noch auf deutschem Reichsgebiet lebten, einen solchen Stern tragen: angenäht auf der linken Seite der Kleidung in Brusthöhe. Herstellerin des Stück Stoffs war die Berliner Fabrik Geitel und Co.

Adolf Hitler hatte am 20. August 1941 seine Zustimmung zur Einführung des “Judensterns” im Deutschen Reich gegeben. Grundlage für das Tragen der Kennzeichnung war eine Polizeiverordnung. Wer den Stern nicht auf der Kleidung hatte oder ihn verbarg, musste damit rechnen, verhaftet zu werden. Zuvor waren Kennzeichnungen von Jüdinnen und Juden bereits im von Deutschland besetzten Polen eingeführt worden.

Der Judenstern ist eines der wichtigsten Symbole für Ausgrenzung, Demütigung und Verfolgung von Jüdinnen und Juden unter dem NS-Regime: Er markierte sie in der Öffentlichkeit und überließ sie so auch direkten antisemitischen Übergriffen. In den Lagern mussten Jüdinnen und Juden gelbe Winkel als Erkennungszeichen tragen.

Schon im Mittelalter wurden Jüdinnen und Juden, die in speziellen Gassen oder Vierteln lebten, durch öffentliche Kennzeichnungen stigmatisiert: mit gelben Flecken auf der Kleidung oder dem Judenhut.