Die KZ-Gedenkstätte Buchenwald darf Menschen den Zutritt verweigern, die eine umgangssprachlich als Palästinensertuch bezeichnete Kufiya tragen. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht wies in zweiter Instanz eine Beschwerde einer Gedenkstätten-Besucherin gegen eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar zurück, wie das Oberverwaltungsgericht in Weimar mitteilte. Die Frau habe einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, ihr den Zutritt mit einer Kufiya zu gestatten. (AZ: 3 EO 362/25)
