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Fußfesseln und Kurse – Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt geplant

Wie kann man Opfer besser vor Gewalttätern im persönlichen Umfeld schützen? Die Bundesregierung bringt dazu neue Regeln auf den Weg. Was neben verpflichtenden Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings noch vorgesehen ist.

Für einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt sollen Familiengerichte künftig elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings für Täter anordnen können. Eine entsprechende Änderung des sogenannten Gewaltschutzgesetzes hat die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg gebracht. Elektronische Fußfesseln überwachen den Aufenthaltsort einer Person und schlagen Alarm, wenn sich Täter etwa der Wohnung eines Opfers nähern.

Der Gesetzentwurf sieht auch die Möglichkeit vor, dass Betroffene von häuslicher Gewalt ein zweites Gerät bekommen, das anzeigt, wenn sich ihnen der Täter unerlaubt nähert. Bei diesem Modell nach spanischem Vorbild wird auch Alarm ausgelöst, wenn sich Täter außerhalb definierter Bereiche einem Opfer nähern. Die Anordnung einer elektronischen Fußfessel soll nur befristet möglich sein, aber verlängert werden können, sofern die Gefahr weiter besteht.

Zudem sollen Familiengerichte Täter künftig verpflichten können, an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Bei besonders uneinsichtigen Tätern sollen Gerichte auch eine Beratung zur Gewaltprävention anordnen können.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Strafverschärfung vor: Bei Verstößen gegen Gewaltschutzanordnungen sollen künftig bis zu drei statt zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Auch sollen Familiengerichte Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. Über den Gesetzentwurf muss noch der Bundestag entscheiden.