Die Thüringer Landesregierung hat sich auf die umstrittene Reform der Schulordnung verständigt. Demzufolge wird für fast alle weiterführenden Schulen eine Versetzungsentscheidung schon nach der sechsten Klasse wieder verpflichtend, sagte Bildungsminister Christian Tischner (CDU) am Dienstag im Anschluss an eine Kabinettssitzung in Erfurt.
Ausnahmen soll es laut Tischner für Gemeinschaftsschulen geben, wenn deren Schülerinnen und Schüler mindestens bis zur achten Klasse gemeinsam lernen. Die Entscheidung liege im Wesentlichen in der Verantwortung der Schulen und müsse durch die jeweilige Schulkonferenz getroffen werden.
Der von der seit September im Amt befindlichen Landesregierung vorgelegte Entwurf der neuen Verordnung war etwa durch die Landeselternvertretung scharf kritisiert worden. Besonders die Möglichkeit des Sitzenbleibens an Gemeinschaftsschulen sieht diese als problematisch an, da dort häufig jahrgangsübergreifend gearbeitet wird. Auch die geplante Wiedereinführung von Kopfnoten wurde als repressives und überholtes Bewertungssystem kritisiert.
Tischner sagte, aus pädagogischer Sicht böten frühere Versetzungsentscheidungen schon nach der sechsten Klasse die Chance, Leistungsrückstände der betreffenden Schüler frühzeitig zu erkennen. So sei es möglich, dem einzelnen Kind in seiner Entwicklung bestmöglich gerecht zu werden.
Für die erste Juniwoche ist die Vorstellung der neuen Verordnung im Bildungsausschuss des Landtages vorgesehen. Die novellierte Schulordnung soll zum neuen Schuljahr in Kraft treten.