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Frühere Verfassungsrichterin sieht kaum Chancen für AfD-Verbotsantrag

Die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Gertrude Lübbe-Wolff, sieht die Möglichkeit eines AfD-Verbotsantrags kritisch. Die Chancen eines Verbots der Partei als Ganzes schätze sie als „schlecht“ ein, sagte die Juristin der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) in Düsseldorf. Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren brauche man mehr als Äußerungen oder Handlungen von einzelnen Personen, seien die auch noch so abstoßend. „Es kommt auf die Partei als Ganzes an, und da braucht man eine gründliche Materialsammlung“, erklärte Lübbe-Wolff, die an der Universität Bielefeld Staatsrecht lehrt.

Selbst wenn die Voraussetzungen vorlägen, rät die Jura-Professorin von einem Verbotsantrag ab. „Dass man die gemäßigten Anhänger mit einem Parteiverbot zurückgewinnt, halte ich für zweifelhaft“, sagte sie. Womöglich zerstöre man gerade damit ihr Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie.

Ein Scheitern des Antrags könnte die AfD nach Meinung der Verfassungsrechtlerin zudem als Erfolg für sich verbuchen: „Falls eine Ablehnung damit begründet würde, dass die Ziele der Partei und das Verhalten ihrer Anhänger nicht gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind, dass also entsprechend verfassungsfeindliche Äußerungen einzelner Akteure nicht der Partei als Ganzer zugerechnet werden können, wäre das für die Partei natürlich ein Triumph.“